Waffenregis­trierung

Registrierung
von Schusswaffen

Der Erwerb bzw. die Weitergabe einer Schusswaffe der Kategorie C muss von dem Erwerber bei einem Waffenfachhändler registriert werden. Die Frist für die Registrierung beträgt sechs Wochen. Das trifft auch auf Verlassenschaften zu. Es müssen im Falle einer Erbschaft von Waffen diese gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf den Erben umregistriert werden.

Gerne übernehmen wir diese Registrierungen für Sie. Laden Sie sich dazu, bitte das nachstehende Formular herunter und kommen Sie damit zu uns ins Geschäft in Grieskirchen. Registrierungsgebühr € 15,- 

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