Ihre kompetente Anlaufstelle
in Grieskirchen
In Zusammenarbeit mit dem Grieskirchner Schützenverein bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses erforderlichen Waffenführerschein zu erwerben.
Wissen und sicherer Umgang mit Waffen
Unser Kurs vermittelt Ihnen das nötige Wissen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und sicher mit Waffen umzugehen.
Zudem bieten wir auch die Nachschulung zum Waffenführerschein gemäß § 5 (2) WaffV 1996 an. Diese ist in der Regel alle fünf Jahre erforderlich und muss nach behördlicher Aufforderung durchgeführt werden, um Ihre Berechtigung zum Besitz von Waffen aufrechtzuerhalten.
Unser erfahrenes Team sorgt dafür, dass Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch ein hohes Maß an Sicherheit und Verantwortung im Umgang mit Waffen erlangen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um sich für einen Kurs anzumelden oder mehr über die Anforderungen und Inhalte der Schulungen zu erfahren.

Waffenführerschein Erstausstellung
Psychologisches Gutachten direkt vor Ort – In Kombination mit dem Waffenführerschein-Kurs
Wir bieten Ihnen die praktische Möglichkeit, das erforderliche psychologische Gutachten für den Waffenführerschein direkt in Verbindung mit unserem WFS-Kurs vor Ort zu absolvieren. Dies spart Ihnen Zeit und erleichtert den gesamten Prozess.
Das psychologische Gutachten ist ein wichtiger Bestandteil der Waffenrechtlichen Anforderungen und dient dazu, Ihre Eignung für den Besitz und Umgang mit Waffen zu bestätigen. Unsere Partner-Psychologen führen die Untersuchung in einem vertraulichen Rahmen durch und stellen sicher, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.
Durch diese Kombination von Schulung und Gutachten bieten wir Ihnen eine besonders bequeme und effiziente Lösung. Melden Sie sich einfach an und wir kümmern uns um den Rest – von der Anmeldung zum Kurs bis zur Organisation des psychologischen Gutachtens.
KOSTEN
Erstausstellung Waffenführerschein
inkl. Leihwaffe und Munition
€ 50,00
Psychologisches Gutachten
€ 285,20
Verlängerung Ihrer Waffenbesitzkarte
Folgendes ist mitzubringen:
• Waffe, wenn vorhanden (es stehen auch Leihwaffen zur Verfügung)
• Gehörschutz, Schutzbrille
• Waffenführerschein
• Waffenbesitzkarte oder Waffenpass
Eine telefonische oder schriftliche Anmeldung dazu ist erforderlich.
KOSTEN
inkl. Munition
€ 45,00
Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung
Voraussetzung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses
Bewerber um eine Waffenbesitzkarte (Erwerb und Besitz einer Waffe) oder einen Waffenpass (Erwerb, Besitz und Führen einer Waffe) müssen sich gemäß der Durchführungsverordnung zum Waffengesetz 1997 einer waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung unterziehen. Diese Prüfung ist ein wichtiger Bestandteil des Prozesses zur Erlangung der erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnisse und dient der Feststellung, ob eine Person geeignet ist, eine Waffe zu besitzen oder zu führen.
Im Rahmen dieser Prüfung wird untersucht, ob der Bewerber in der Lage ist, verantwortungsvoll mit Waffen umzugehen. Besonders im Hinblick auf psychische Belastungen wird überprüft, ob es Anzeichen gibt, dass die Person im Umgang mit Waffen unvorsichtig oder leichtfertig handeln könnte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Waffen nur von Personen geführt werden, die über die nötige geistige und emotionale Stabilität verfügen, um verantwortungsbewusst und sicher mit ihnen umzugehen.
Unsere psychologische Untersuchung, die in Verbindung mit dem Waffenführerschein-Kurs angeboten wird, erfüllt diese Anforderungen und hilft Ihnen, die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung erfolgreich zu durchlaufen. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle rechtlichen Voraussetzungen für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses erfüllen.
Waffenführerschein in Österreich
Voraussetzungen und Bedeutung
Der Waffenführerschein ist in Österreich ein offizieller Nachweis für die Befähigung im sachgemäßen Umgang mit Waffen, aber im Gegensatz zur Waffenbesitzkarte oder zum Waffenpass berechtigt er nicht zum Besitz von Schusswaffen. Vielmehr bestätigt er, dass der Inhaber die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten im sicheren Umgang mit Schusswaffen besitzt.
Die rechtliche Grundlage für den Waffenführerschein findet sich in § 5 der zweiten Waffengesetz-Durchführungsverordnung (auch als „2. WaffV“ bezeichnet), die den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen regelt. Das Gesetz besagt, dass die Behörde sich im Verfahren zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde davon überzeugen muss, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schusswaffen sachgemäß umgehen wird. Dies gilt auch im Rahmen der Verlässlichkeit-Überprüfung nach § 25 WaffG.
Die wichtigsten Punkte des Gesetzes:
Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Waffen
Die Behörde verlangt Beweise dafür, dass der Antragsteller im Umgang mit Schusswaffen geschult ist. Neben dem ständigen Gebrauch als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe können insbesondere Bestätigungen von zugelassenen Waffenhändlern oder Schießtrainer als Beweismittel dienen. Diese Bestätigung muss belegen, dass der Antragsteller innerhalb der letzten sechs Monate im praktischen Umgang mit Waffen geschult wurde.
Ausnahmen
Personen wie Polizisten, Justizbeamte, Berufssoldaten, Sportschützen und Jäger können den sachgemäßen Umgang nachweisen, ohne eine spezielle Schulung durchlaufen zu müssen:
Polizisten und Justizbeamte können ihren Dienstausweis vorzeigen.
Sportschützen müssen eine regelmäßige Teilnahme an Schießsportveranstaltungen nachweisen.
Jäger können ihre gültige Jagdkarte vorlegen.
Waffenführerschein für Nicht-Nutzer
Der Waffenführerschein wird vor allem von Personen verlangt, die nicht den ständigen Gebrauch ihrer Waffe nachweisen können, wie zum Beispiel Waffensammlern. Er kann durch eine kurze theoretische und praktische Ausbildung bei einem befugten Waffenhändler oder einem Schießtrainer erlangt werden.
Gültigkeit und Erneuerung
Der Waffenführerschein ist in der Regel 6 Monate gültig und muss bei jeder waffenrechtlichen Überprüfung erneuert werden. Das bedeutet, dass er regelmäßig vorgelegt werden muss, wenn ein Antrag auf Waffenbesitz oder Waffenpass gestellt wird.
Zusammengefasst
Der Waffenführerschein ist für all jene Personen notwendig, die zwar im Umgang mit Waffen geschult sind, aber keine regelmäßige Nutzung nachweisen können. Die Schulung und der Erwerb des Führerscheins bieten eine sichere Grundlage für die Handhabung von Waffen und dienen als Nachweis für die Behörde, dass der Antragsteller sachgemäß mit Schusswaffen umgehen kann.